Allgemeine Geschäfts­bedingungen
der TACK CONSULTING

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge und Leistungen der TACK CONSULTING, in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

1.2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn diese von TACK CONSULTING schriftlich bestätigt sind.

1.3. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote und Auftragsabwicklung

2.1. Die Angebote der TACK CONSULTING sind freibleibend.

2.2. Sämtliche Verträge bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Form genügt eine telekommunikative Übermittlung. Maßgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch TACK CONSULTING.

2.3. Mündliche Absprachen und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch TACK CONSULTING wirksam.

2.4. TACK CONSULTING erbringt Dienstleistungen in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber bleibt für die von ihm gewünschten und erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.

3. Ausführung von Aufträgen

3.1. In Fällen höherer Gewalt und Unmöglichkeit ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien und es verschieben sich die Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe bei einer der Vertragsparteien. Das Ereignis höherer Gewalt und Unmöglichkeit ist der anderen Vertragspartei unverzüglich anzuzeigen.

3.2. Im Falle des Leistungsverzugs durch TACK CONSULTING oder bei der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TACK CONSULTING.

4. Mitwirkungspflicht

4.1. Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Informationen termingerecht zur Verfügung. Terminverzögerungen führen zu Mehraufwand, wodurch sich der vereinbarte Zeitrahmen erweitert und die vereinbarte Vergütung entsprechend erhöht.

4.2. Der Auftraggeber wird in der erforderlichen Weis bei der Auftragserfüllung mitwirken.

5. Abnahme

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Lieferung des Leistungsgegenstandes die Abnahmeprüfung unverzüglich durchzuführen.

5.2. Entspricht die Leistung der TACK CONSULTING den Auftragsanforderungen, erklärt der Auftraggeber mit der Nutzung der Leistung die Abnahme.

5.3. Der Leistungsgegenstand gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt der Leistung die Abnahme erklärt und er in der Zwischenzeit auch keine wesentlichen Mängel an TACK CONSULTING schriftlich mitgeteilt hat.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

6.1. Die Dienstleistungen werden zu dem im Vertrag definierten Vergütungen berechnet.

6.2. Rechnungen sind innerhalb von10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.3. Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz in der Rechnung ausgewiesen.

6.4. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TACK CONSULTING schriftlich anerkannt sind.

6.5. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist TACK CONSULTING zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. TACK CONSULTING leistet dem Auftraggeber Gewähr innerhalb einer Frist von sechs Monaten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Leistungen steht dem Auftraggeber unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen eine Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsrecht zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von §459 II BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Unverbindliche Empfehlungen der TACK CONSULTING gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.

7.2. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch TACK CONSULTING.

8. Datenschutz

8.1. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten oder nutzen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien das für TACK CONSULTING zuständige Gericht.

9.2. Bei Verträgen mit ausländischen Kunden wird die ausschließliche Anwendung von deutschem Recht vereinbart.

9.3. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne Geschäftsbedingungen nicht Gegenstand des Vertrages werden.